Rainfarn, 20g
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20g handverlesene, getrocknete und zerkleinerte Kräuter.
Rainfarn
Rainfarn wurde seit jeher verwendet um Parasiten abzuwehren. Ob als Tee, Beigabe in Totenbetten oder als Räucherung: der Rainfarn, auch „Wurmfarn“ oder“Wurmtod“ gennant, wirkt als natürliches Insektizid.
Hängt man einen Stoffbeutel mit Rainfarn zu den Kleidern hält er Motten fern. Rainfarn in den Fenstern hält Insekten draußen und auf den Boden gestreut ist jedes Ameisenproblem passé.
In Räucherungen wird er oft mit anderen, reinigenden, schützenden Kräutern und Harzen angewandt. Er soll vor Anhaftungen und Energieräubern schützen, stärkt das Selbst-Bewusstsein und entlädt die Luft ( bei Elektrosmog und Gewitter zB)
Rainfarn gilt als giftig. Die Kommission hat wegen des Thujon-Gehaltes keine positive Monographie für Rainfarn ausgestellt, daher gibt es auch keine Empfehlung zur Dosierung als Tee. In älterer Literatur zu finden:
2-4 g Pulver aus den Samen (Leclerc)
1-2,5 g Blüten mehrmals täglich (Klemperer-Rost)
2 Teelöffel (= 4 g) Tagesgabe Blüten
Damals wurde er als Tee getrunken um zu entwurmen, zur Abtreibung oder in kleineren Dosen bei Verdauungsbeschwerden und Rheuma.
Heute wird er nicht mehr verwendet, da er einfach zu viele Nebenwirkungen hat. Bei hohen Dosen traten Erbrechen, Nierenschädigung, Leberschädigung, Abort, beschleunigte Atmung und veränderte Pulsfrequenz auf.
Ich selbst habe ihn in einer Wurmkur angewendet, zusammen mit Beifuß, Erdrauch und Wermuth verwendet. Ich nahm knapp einen halben TL des Rainfarn und des Erdrauch sowie ¼ TL Wermuth, 2x tägl über 3 Tage und kann so die wurmtreibende Wirkung aus meiner Erfahrung bestätigen, rate jedoch davon ab aufgrund der möglichen Nebenwirkungen.
Bitte beachten! Wir verkaufen diese Artikel ausdrücklich als Räucherware. Räucherware ist kein Lebensmittel und darf nicht als solches verwendet werden. Rezepte und Aussagen zur Einnahme sind ausschließlich eigene oder volkstümliche Erfahrungswerte und haben keinerlei medizinische Aussagekraft. Wir müssen diesen Hinweis leider dazuschreiben, da wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.